Was ist Direktvermarktung bei Solaranlagen?

Was ist eigentlich Direktvermarktung bei Solaranlagen?

Hinsichtlich baldig auslaufender EEG-Vergütungen der ersten PV-Anlagen nach 20 Jahren staatlicher Förderung und seit dem EEG 2012 ist der Begriff der Direktvermarktung in aller Munde. Deshalb klären wir heute:

Was ist denn eigentlich die Direktvermarktung?

Seit der Änderung des EEGs im Jahr 2012 ist eine Direktvermarktung generell möglich. Anlagenbetreiber haben von da an die Möglichkeit ihren selbst erzeugten Strom direkt an der Börse zu verkaufen. Für die Anlagenbetreiber ergeben sich gegebenenfalls interessante Zusatzverdienstmöglichkeiten.

Durch die EEG-Novelle 2014 müssen sogar alle neuen EEG-Anlagen ab einer bestimmten Anschlussleistung (derzeit 100 kWp) direkt vermarktet werden. Für bereits bestehende Anlagen oder kleinere Neuanlagen besteht die Wahl zwischen dem bisherigen Modell der Einspeisevergütung oder der Direktvermarktung.

Die Direktvermarktung muss jedoch nicht selbst an der Börse vom Anlagenbetreiber abgehandelt werden, sondern diese Aufgabe kann von einem sogenannten Direktvermarkter, einem Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, übertragen werden.

Wie läuft die Direktvermarktung ab?

Der Direktvermarkter verkauft den erzeugten Strom für den Anlagenbetreiber direkt an der Börse. Der Anlagenbetreiber erhält hierfür, je nach gewähltem Vermarktungsmodell:

A) den Preis den der Strom seiner Solaranlage in der jeweiligen Stunde an der Strombörse erzielte (siehe hier: energy-charts.info [externer Link]) oder
B) den Marktwert Solar. Dieser entspricht dem monatlichen Durchschnitt den Solarstrom an der Strombörse erzielte. (siehe hier: netztransparenz.de [externer Link])

Zeitgleich erhält der Anlagenbetreiber weiterhin die Förderung durch das EEG für die 20-jährige Laufzeit. Hierzu erhält er die sogenannte Marktprämie. Die Marktprämie entspricht dabei immer der Differenz zwischen dem schwankenden Börsenpreis (Marktwert Solar) und dem gesetzlich festgelegten anzulegenden Wert.

Beispiele

Variante A: Die Photovoltaik-Anlage erhält eine Vergütung von 8 Ct/kWh. Der Verteilnetzbetreiber berechnet die Marktprämie auf Basis des Marktwertes Solar. Im Januar 2021 lag dieser bei 5,543 Ct/kWh. Die Marktprämie beliefe sich somit auf 2,457 Ct/kWh. Aufgrund der Lage und Ausrichtung der Solarmodule hat die Anlage zu Stunden produziert, in denen sich überdurchschnittlich hohe Erlöse an der Strombörse erzielen ließen. Der Anlagenbetreiber hat somit die Chance, in einzelnen Monaten höhere Erlöse zu erzielen als die eigentliche Förderung vorsieht. Gleichzeitig jedoch auch das Risiko, dass die Rechnung in einigen Monaten nicht aufgeht. Denn auch wenn die Anlage in der Vergangenheit bessere Erlöse erzielt hätte, lässt sich dies nicht in die Zukunft mit Sicherheit prognostizieren.

Variante B: Beispielsweise lag im Januar 2021 der Marktwert Solar bei 5,543 Ct/kWh. Eine Photovoltaik-Anlage mit einer Vergütung von 8 Ct/kWh würde somit bei Vermarktungsmodell B 5,543 Ct/kWh vom Direktvermarkter erhalten und weitere 2,457 Ct/kWh Marktprämie. Würde der Marktwert Solar in einem Monat auf über 8 Ct/kWh ansteigen, erhielte der Anlagenbetreiber mehr als die durch das Gesetz gegebene Mindestvergütung.

Warum Direktvermarktung?

Die Anlagenbetreiber werden somit dazu angehalten, ihre eigene Stromproduktion der tatsächlichen Nachfrage anzugleichen. Zwar ist dies bei einer bestehenden Photovoltaik-Anlage schwierig, jedoch lassen sich bei weiter fallenden Modulpreisen durchaus interessante Konzepte verwirklichen. Als Beispiel genannt sei hier das senkrechte Aufstellen bifazialer Module. Hier lassen sich besonders in den preislich attraktiveren Morgen- und Abendstunden höhere Erlöse erzielen und gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzfläche besser ausnutzen.

Welches Vermarktungsmodell sollte gewählt werden?

Sie sind Anlagenbetreiber einer Anlage mit mehr als 300 kWp und noch nicht in der Direktvermarktung? Prüfen Sie die Wirtschaftlichkeit des Umbaus Ihrer Anlage. Meist amortisieren sich die Kosten bereits innerhalb von einem Betriebsjahr!

 

Hinsichtlich des Vermarktungsmodells (Marktwert Solar oder stündliche Vergütung) kann keine eindeutige Aussage getroffen werden. Dies ist von Einzelfall zu Einzelfall zu prüfen. Je nach Modulausrichtung und Standort, können deutliche Mehrerlöse durch die Anlagenbetreiber erzielt werden, wenn sie die stündliche Vergütung wählen. 

 
 


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